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Allgemeines Rundschreiben Straßenbau
Nr. 34/1997

Sachgebiet 07.3:
Straßenverkehrstechnik und Straßenausstattung;
Arbeitsstellen an Straßen

Bonn, den 12. August 1997
StB 13/38.59.10-02/84 BASt 97

Oberste Straßenbaubehörden der Länder

nachrichtlich:
Dienststelle Berlin des BMV
Bundesrechnungshof
Bundesanstalt für Straßenwesen
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen
DEGES

Betrifft: Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA 97)
Bezug: Mein Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 6/1995 vom 30. Januar 1995 - StB 13/StV 12/38.59.10-02/111 BASt 94 -

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 6/1995 habe ich die "Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 95)" bekanntgegeben. Die hierin angesprochenen Regelungen zur Vertragsgestaltung wurden von der Bundesanstalt für Straßenwesen aufgestellt und mit Ihnen sowie den maßgeblichen Verbänden abgestimmt. Für den Bereich der Bundesfernstraßen führe ich die "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA 97)" ein und bitte, diese den Verträgen zur Arbeitsstellensicherung zugrunde zu legen.

Im Interesse einer einheitlichen Gestaltung für die Durchführung von Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen empfehle ich, die ZTV-SA auch für die in Ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden Straßen entsprechend einzuführen.

Nach den ZTV-SA sollten auch Nachweise für die Eignung und Qualifikation des benannten Verantwortlichen für die Sicherung von Arbeitsstellen mit dem Angebot vom Bieter verlangt werden.

Als Nachweise können in Frage kommen:

- Nachweis über den Besuch von mindestens eintägigen Seminarveranstaltungen zum Thema RSA, z.B. des Deutschen Verkehrssicherheitsrates, der Tiefbau-Berufsgenossenschaften, von Berufsfachverbänden oder vergleichbaren Veranstaltungen.

- Nachweis über Erfahrungen aufgrund ausgeführter Verkehrssicherungsmaßnahmen bei Bauarbeiten unter Verkehr.

Ich weise darauf hin, daß ich mit Datum vom heutigen Tage ebenfalls eine Reihe von Technischen Lieferbedingungen für Elemente der Arbeitsstellensicherung für den Bereich der Bundesfernstraßen einführe.

Mehrfertigungen der "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA 97)" können beim FGSV-Verlag, Konrad-Adenauer-Straße 13, 50996 Köln, bezogen werden.

Bundesministerium für Verkehr

Im Auftrag

Dr.-Ing. Huber

(VkBI 1997, S. 794)