Schutzeinrichtungen an Straßenbaustellen


Wer eine Gefahrenstelle eröffnet oder andauern lässt, ist verpflichtet, Vorkehrungen zu treffen, um andere vor Gefährdungen zu schützen, die von einer solchen Gefahrenstelle ausgehen können. Diese "Verkehrssicherungs-pflicht", abgeleitet aus § 823 BGB, gilt auch für Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum.

Zu den bautechnischen Sicherungsmaßnahmen gehören auch Schutzeinrichtungen, die je nach Zweck und Einsatzgebiet sehr unterschiedlich ausfallen. Sie dienen der Verminderung von Unfallfolgen durch von der Fahrbahn abkommende Fahrzeuge, dem Schutz vor Absturzgefahren sowie dem Schutz von Bauwerken und Gerüsten.

Maßgeblich für den korrekten Einsatz von Schutzeinrichtungen sind die "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen
an Strassen" - ZTV SA.

Sie sind für alle Sicherungsarbeiten im Bereich von Bundesfernstraßen zu vereinbaren,
für alle anderen Straßen wird ihre Anwendung dringend empfohlen.

Die ZTV-SA sind für die Straßenbauverwaltungen verbindlich anzuwenden und bei der Aufstellung der Ausschreibungsunterlagen zu beachten. Auf der anderen Seite müssen Auftragnehmer über fundierte Kenntnisse verfügen, damit sie die richtigen Systeme entsprechend den unterschiedlichen Erfordernissen einer Baustelle einsetzen zu können.
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Unser Fachseminar vermittelt hierfür die für Auftraggeber und Auftragnehmer notwendigen Kenntnisse. Besprochen werden die unterschiedlichen Arten von Schutzeinrichtungen und ihr konkreter Einsatz anhand von Praxisbeispielen erläutert.

Zielgruppe
Das Seminar richtet sich insbesondere an Mitarbeiter von Straßenbauverwaltungen und Straßenbaubehörden sowie an Mitarbeiter von Fachfirmen für die Verkehrssicherung und von Bauunternehmen.

Dieses Seminar bieten wir zurzeit nur als Inhouse-Schulung an.

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