Straßenverkehrsrecht aktuell
 
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Stand der StVZO:
1. November 2012

 
Letzte Änderung dieser Seite:  06.06.2013

"Straßenverkehrsrecht aktuell" ist ein Service-Angebot des MORAVIA Verlags mit neuesten Infos zu StVZO-FZV-GGVSEB-ADR und verwandten Rechtsgebieten in Ergänzung zu den Vorschriftensammlungen StVZO-EG/ECE und GGVSEB/ADR. Sie erreichen diese Seite auch direkt über die Adresse www.stvzo.de. Neue Meldungen auf dieser Seite stehen oben, ältere rutschen nach unten bzw. wandern nach und nach ins Archiv.

Unter "StVZO" finden Sie alle StVZO-Paragraphen im Wortlaut. "StVZO/EG-Premium" enthält darüber hinaus 23 von derzeit 29 Anlagen zur StVZO, Verlinkungen auf die geltenden EG-Richtlinien sowie eine Reihe weiterer nützlicher Zusatzleistungen, die vor allem professionellen Anwendern zu empfehlen sind (z.B. Kfz-Betriebe, die aktuelle Vorschriften bereit halten müssen, Autohäuser, Überwachungsorganisationen).

Neue RSEB - Neuer Bußgeldkatalog - StVO Verkündung liegt vor - Neufassung der GGVSEB

 

Neue RSEB
Im Verkehrsblatt Heft 10 vom 31.5.2013 S. 558 wurden die "Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen (Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut) - RSEB -" bekannt gegeben. Die umfangreichen Verwaltungsvorschriften (134 Seiten) sind als Sonderdruck beim Verkehrsblatt Verlag in Dortmund erhältlich (Bestell-Nr. B 2207).

 

Neuer Bußgeldkatalog
Im BGBl. I Nr. 14 S. 498, ausgegeben am 22.3.2013, wurde die "Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung - BKatV)" vom 14.3.2013 verkündet. Die umfangreiche tabellarische Anlage zur Verordnung enthält den eigentlichen Bußgeldkatalog in der vollständigen Neufassung mit laufenden Nummern, Tatbeständen, Quellenangaben der Verstöße (StVO-Paragrafen) und die entsprechenden Regelsätze bzw. die Dauer der Fahrverbote. Die neuen Regelsätze gelten ab 1.4.2013.


StVO Verkündung liegt vor
Inzwischen liegt die lang erwartete Neufassung der StVO vor (StVO vom 6.3.2013, BGBl. I Nr. 12, ausgegeben am 12. März 2013, Seite 367). Sie tritt wie bereits bekannt am 1.4.2013 in Kraft. Bemerkenswert an der Verkündung ist die dauerhafte Gütigkeit älterer Verkehrszeichen: "Verkehrszeichen in der Gestaltung nach der bis zum 1. Juli 1992 geltenden Fassung behalten weiterhin ihre Gültigkeit".


Neufassung der GGVSEB
Im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 4 S. 110, ausgegeben am 6. Februar 2013, wurde die komplette Neufassung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt vom 22. Januar bekannt gegeben. Die Änderungen waren bereits am 21.12.2012 verkündet worden.
Interessant ist hier der neue § 36 GGVSEB, in dem es heißt, dass für in Deutschland hergestellte Feuerlöscher die Prüffrist 2 Jahre ab Herstellungsdatum beträgt. Daraus ergibt sich, dass für nicht in Deutschland hergestellte Feuerlöscher die Prüffristen des jeweiligen Herstellungslandes gelten, in Belgien z.B. sind das 5 Jahre. Würde jetzt ein deutsches Transportunternehmen seine Flotte mit in Belgien hergestellten Feuerlöschern ausrüsten, dann muss lediglich alle 5 Jahre eine Funktionsprüfung erfolgen - eine beträchtliche Erleichterung für das Unternehmen. Die Verordnung ist seit dem 1.1.2013 in Kraft.

 

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